Prävention

Wir streben danach, dass das CSW ein sicherer Ort für alle ist – für unsere KlientInnen, SchülerInnen, Kitakinder, für unsere MitarbeiterInnen, für BesucherInnen, etc. Deswegen setzen wir uns präventiv gegen die verschiedenen Formen von Gewalt ein:

  • Emotionale und physische Gewalt
  • Sexuelle Gewalt
  • Vernachlässigung
  • Finanzielle Gewalt
  • Spirituelle Gewalt
  • Diskriminierung
  • Strukturelle/institutionelle Gewalt

Intervention

Trotz aller Präventionsbemühungen können wir leider Gewalt nie völlig ausschließen. Wir wollen unsere KlientInnen unterstützen, wenn sie außerhalb des CSW Gewalt erfahren (haben) und sich uns gegenüber offenbaren. Wir wollen Gewalt beenden und zu Gerechtigkeit beitragen, wenn Gewalt im CSW geschieht oder geschehen ist.

Deswegen bitten wir Sie als BetroffeneR, Familie, FreundIn, gesetzliche BetreuerIn, CSW-MitarbeiterIn, etc. sich an uns zu wenden, wenn Sie Gewalt im CSW erfahren (haben), wenn Sie Anhaltspunkte, Hinweise oder Verdachtsmomente für Gewalt im CSW haben. Dies kann in den Einrichtungen vor Ort geschehen oder über die hier genannten Ansprechpersonen.

Die Interventionsbeauftragten des CSW stehen Ihnen bei allen Formen von Gewalt als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung. Vereinbarungen für Treffen sind per Mail, telefonisch oder per Post möglich.

Institutionelles Schutzkonzept und wichtige Dokumente

Schutz vor Gewalt ist nie abgeschlossen, auch nicht mit einem institutionellen Schutzkonzept, so wichtig und notwendig dies auch ist. Es geht darum, eine Haltung der Achtsamkeit zu entwickeln und Prävention sowie, wo nötig, Intervention entschieden zu leben. Deswegen ist unser institutionelles Schutzkonzept kein druckfertiges Papier, das einmal entwickelt, zu verstauben droht. Es ist eine Sammlung von Haltungen, Maßnahmen und Regelungen, die immer wieder neu fortgeschrieben und mit den verschiedensten AkteurInnen ins Leben übertragen und auch von ihnen überprüft wird. Hier finden Sie immer die aktuelle Version des institutionellen Schutzkonzepts sowie die Leitfäden/wichtigen Dokumente für bestimmte Gruppen.

Dienstleistungsbezogene Richtlinien zum Gewaltschutz

Damit ein institutionelles Schutzkonzept Wirkung entfalten kann, muss es auf die unterschiedlichen Einrichtungen und Dienstleistungen angewandt werden (vgl. §37a SGB IX). In einem Prozess mit Mitarbeiter*innen, Klient*innen und ggf. Angehörigen wurden dienstleistungsspezifische bzw. einrichtungsspezifische Risikofaktoren herausgearbeitet. Danach wurden Themen priorisiert. In Arbeitsgruppen, die stets an die konkrete Praxis rückgebunden waren, entstanden die folgenden dienstleistungsbezogenen Richtlinien. Diese sollen Verhaltenssicherheit bieten, dem Gewaltschutz dienen sowie zu einer gelebten und lebendigen Kultur der Achtsamkeit beitragen. Der Prozess ist dabei nie abgeschlossen.

Klient*innen, Mitarbeiter*innen, gesetzliche Betreuer*innen und Angehörige sind stets dazu eingeladen, auf Gefahren oder Problemlagen hinzuweisen. Dann wird analysiert, ob es sich um Einzelfälle oder grundlegende Themen handelt, und welche strukturellen, auf Unterstützung ausgerichteten oder regelnden Konsequenzen zu ziehen sind.