Schutz vor Gewalt – das CSW als sicherer Ort für alle
Das CSW ist als katholischer Träger dem christlichen Menschenbild verpflichtet. Das bedeutet für uns, dass jeder Mensch einzigartig und wertvoll, eben 100% Mensch ist – unabhängig von Alter oder Behinderung, von Hautfarbe oder Religion, von Geschlecht oder Lebensgeschichte. Wir gestalten unsere Dienste und Beziehungen so, dass dies erfahrbar wird und sich Leben positiv entfalten kann. Dazu gehören die Förderung dessen, was Leben entfalten hilft, die Prävention von Gewalt und die zielgerichtete Intervention, wenn Formen von Gewalt auftreten.
Prävention
Wir streben danach, dass das CSW ein sicherer Ort für alle ist – für unsere KlientInnen, SchülerInnen, Kitakinder, für unsere MitarbeiterInnen, für BesucherInnen, etc. Deswegen setzen wir uns präventiv gegen die verschiedenen Formen von Gewalt ein:
- Emotionale und physische Gewalt
- Sexuelle Gewalt
- Vernachlässigung
- Finanzielle Gewalt
- Spirituelle Gewalt
- Diskriminierung
- Strukturelle/institutionelle Gewalt
Intervention
Trotz aller Präventionsbemühungen können wir leider Gewalt nie völlig ausschließen. Wir wollen unsere KlientInnen unterstützen, wenn sie außerhalb des CSW Gewalt erfahren (haben) und sich uns gegenüber offenbaren. Wir wollen Gewalt beenden und zu Gerechtigkeit beitragen, wenn Gewalt im CSW geschieht oder geschehen ist.
Deswegen bitten wir Sie als BetroffeneR, Familie, FreundIn, gesetzliche BetreuerIn, CSW-MitarbeiterIn, etc. sich an uns zu wenden, wenn Sie Gewalt im CSW erfahren (haben), wenn Sie Anhaltspunkte, Hinweise oder Verdachtsmomente für Gewalt im CSW haben. Dies kann in den Einrichtungen vor Ort geschehen oder über die hier genannten Ansprechpersonen.
Die Interventionsbeauftragten des CSW stehen Ihnen bei allen Formen von Gewalt als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung. Vereinbarungen für Treffen sind per Mail, telefonisch oder per Post möglich.
Kontakt
CSW-Christliches Sozialwerk gemeinnützige GmbH
Frank Eggert
(Heimleiter St. Elisabeth)
Gesamtkoordination Gewaltschutz
Intervention - Erwachsene
Schlossstraße 7b
04779 Wermsdorf
frank.eggert@christliches-sozialwerk-ggmbh.de
034364-889-10 (Zentrale)
Kontakt
CSW-Christliches Sozialwerk gemeinnützige GmbH
Jörg Lindner
(Wohnbereichsleiter St. Antonius)
Intervention - Erwachsene
Hanns Eisler Straße 12a
02625 Bautzen
joerg.lindner@christliches-sozialwerk-ggmbh.de
03591-67 47 78
Kontakt
CSW-Christliches Sozialwerk gemeinnützige GmbH
Christina Enderlein
(Schulpsychologischer Dienst St. Franziskus Schule)
Intervention - Kinder und Jugendliche
Dornblüthstraße 31
01277 Dresden
christina.enderlein@christliches-sozialwerk-ggmbh.de
0351-3146990
Einer ist täglich über die gemeinsame Mailadresse schutz-vor-gewalt@christliches-sozialwerk-ggmbh.de und rund um die
Uhr unter 0175-9937890 zu erreichen.
Bei emotionaler, physischer oder sexueller Gewalt im CSW können Sie sich als BetroffeneR, AngehörigeR, FreundIn, gesetzlicher BetreuerIn, etc. auch an die externen Ansprechpersonen wenden, die ExpertInnen im Thema aber nicht beim CSW angestellt sind.
Kontakt
Uta Modschiedler
(Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht)
Reißigerstr. 33
01307 Dresden
uta.modschiedler@mmkanzlei.de
0351-4353553
Kontakt
Dr. Gregor Mennicken
(Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
Silberweg 2
01324 Dresden
dr.mennicken@web.de
0351-2632285
Außerdem gibt es im CSW Ansprechpersonen, die speziell für die Kommunikation mit Menschen mit kognitiven Einschränkungen geschult sind. Deren Kontaktdaten finden Sie auf der Seite in leichter Sprache.
Bei den übrigen Formen von Gewalt wie Vernachlässigung etc. bitten wir Sie, die offiziellen Beschwerdewege (Heimaufsicht, Kostenträger etc.) zu wählen, wenn wir unserer Pflicht nicht nachkommen und die Missstände intern nicht abstellen sollten.
Institutionelles Schutzkonzept und wichtige Dokumente
Schutz vor Gewalt ist nie abgeschlossen, auch nicht mit einem institutionellen Schutzkonzept, so wichtig und notwendig dies auch ist. Es geht darum, eine Haltung der Achtsamkeit zu entwickeln und Prävention sowie, wo nötig, Intervention entschieden zu leben. Deswegen ist unser institutionelles Schutzkonzept kein druckfertiges Papier, das einmal entwickelt, zu verstauben droht. Es ist eine Sammlung von Haltungen, Maßnahmen und Regelungen, die immer wieder neu fortgeschrieben und mit den verschiedensten AkteurInnen ins Leben übertragen und auch von ihnen überprüft wird. Hier finden Sie immer die aktuelle Version des institutionellen Schutzkonzepts sowie die Leitfäden/wichtigen Dokumente für bestimmte Gruppen.
Dienstleistungsbezogene Richtlinien zum Gewaltschutz
Damit ein institutionelles Schutzkonzept Wirkung entfalten kann, muss es auf die unterschiedlichen Einrichtungen und Dienstleistungen angewandt werden (vgl. §37a SGB IX). In einem Prozess mit Mitarbeiter*innen, Klient*innen und ggf. Angehörigen wurden dienstleistungsspezifische bzw. einrichtungsspezifische Risikofaktoren herausgearbeitet. Danach wurden Themen priorisiert. In Arbeitsgruppen, die stets an die konkrete Praxis rückgebunden waren, entstanden die folgenden dienstleistungsbezogenen Richtlinien. Diese sollen Verhaltenssicherheit bieten, dem Gewaltschutz dienen sowie zu einer gelebten und lebendigen Kultur der Achtsamkeit beitragen. Der Prozess ist dabei nie abgeschlossen.
Klient*innen, Mitarbeiter*innen, gesetzliche Betreuer*innen und Angehörige sind stets dazu eingeladen, auf Gefahren oder Problemlagen hinzuweisen. Dann wird analysiert, ob es sich um Einzelfälle oder grundlegende Themen handelt, und welche strukturellen, auf Unterstützung ausgerichteten oder regelnden Konsequenzen zu ziehen sind.
Weder Schutzkonzepte noch Richtlinien entfalten Wirkung, wenn sie denen, die sie schützen sollen, nicht bekannt und diese nicht einbezogen sind. Deswegen werden im CSW den Klient*innen die Themen Gewalt und Gewaltschutz sowie die kompetenten Ansprechpersonen durch Aushänge in leichter Sprache und einführende Workshops vermittelt, den gesetzlichen Betreuer*innen sowie Angehörigen durch diese Internetpräsenz oder Informationsblätter. Gerade dadurch können weitere Risikofaktoren ermittelt und Veränderungen angestoßen werden. Zum Gewaltschutz gehört notwendigerweise auch die Information über Rechte (und Pflichten). Fragen des Umgangs mit gewollter Sexualität und sexueller Bildung werden in den entsprechenden Konzepten erörtert, die sie hier finden.